Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Wir versenden Waren nur ab einem Mindestbestellwert von Netto 50,00 Euro (zuzüglich Porto/Verp. und MwSt.).
An Einzelfirmen und Privatpersonen erfolgt die Lieferung ausschließlich nach Vorkassezahlung.

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, mit der Annahme unserer Leistung, als vereinbart. Der auf Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teilen von einzelnen Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Wir versenden Waren nur ab einem Mindestbestellwert von Netto 50,00 Euro (zuzüglich Metall-Teuerungs/Zuschläge, Porto/Verp. und MwSt.). Bestellungen werden von uns nur in schriftlicher Form auf einem Kunden-Firmenbogen entgegen genommen. z.B. per Fax oder PDF per e-mail. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur nach Vorkasse zu tätigen. An Einzelfirmen und Privatpersonen erfolgt die Lieferung ausschließlich nach Vorkassezahlung. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen nur durch unsere schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung, die auch maschinell und ohne Unterschrift und Namenswiedergabe rechtsgültig ist, oder durch unsere Lieferung zustande. Die handelsüblichen Farb-, Oberflächen- und Stärketoleranzen bleiben vorbehalten. Die Ware gilt als einwandfrei, wenn eine mögliche Mengendifferenz +/- 5% nicht übersteigt. Abweichend von der Bestellmenge, behalten wir uns eine Über- oder Unterlieferung bis zu 10% vor.

3. Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

4. Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellungen auf Abruf, muss der Abruf mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen. Bei Abruflieferverträgen gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft. Die vertraglich vereinbarten Mengen und Termine müssen vom Kunden eingehalten werden. Unmöglichkeit einer Lieferung aus Abruf oder Verzug mit einer Lieferung aus Abruf berechtigt den Käufer ausdrücklich nicht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen.

5. Höhere Gewalt z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen oder ähnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten, befreit uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Käufer deswegen Schadenersatzansprüche zustehen.

6. Unsere Preise gelten ab Versandlager ausschließlich Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Artikeln aus Elektrolytkupfer, Messing oder anderen Metallen berechnen wir einen Mtz. Grundlage dafür ist die am Tage der Lieferung gültige Metall-Notierung. Der Mtz-Messing im Bereich Verschraubungen wird gesondert, auf der Grundlage der dafür gültigen Tagesnotierung, berechnet. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein anheben oder ermäßigen, so gilt der am Liefertag gültige Preis.

7. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Mehrkosten für Expresssendungen gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben haben.

8. Sonderartikel, die nicht im Katalog enthalten sind und / oder auf Kundenwunsch gefertigt werden, sind vom Umtausch / Rücknahme ausgeschlossen.
Wird die Ware auf Grund von Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden hergestellt und geliefert und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung freizustellen.

9. Bei Vorkasse-Verträgen versenden wir die Ware, nachdem uns der komplette fällige Betrag frei Zahlstelle zur Verfügung steht.
Bei anderen Verträgen sind die Zahlungen frei Zahlstelle der EAP zu leisten und haben innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist so zu erfolgen, dass der Fa. EAP der fällige Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Erfolgt eine Zahlung nach Fälligkeit, so werden ohne Mahnung oder Fristsetzung – unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren daraus resultierenden Schadens – Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet. Stellt der Kunde seine Zahlung ein oder wird die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware, die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurück zuhalten oder zu kürzen.

10. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die EAP unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware. Der Kunde tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Voraus sicherheitshalber an uns ab. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat uns der Kunde auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die Forderungsabtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Der Bestand des Kaufvertrages und die Verpflichtungen des Kunden bleiben von einem solchen Verlangen und von der Herausgabe der Ware unberührt.

11. Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten oder die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche. Das Rügerecht erlischt in jedem Falle sechs Monate nach Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern bzw. nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls Mängel aufweisen, kann der Kunde die Ware zurückgeben oder Preisminderung verlangen.

12. Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

13. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-72175 Dornhan.

14. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahren, aus zustande gekommenen Verträgen, ist Oberndorf.

 

EAP Großhandels GmbH
Elektrotechnische Artikel

Stand: 05/2022